Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Geltungsbereich

Sämtliche Aufträge werden nur aufgrund unserer nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende sowie solche Bedingungen des Bestellers, die in diesen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender, von unseren Geschäftsbedingungen abweichender oder in unseren Geschäftsbedingungen nicht geregelter Bedingungen des Bestellers die Leistungen vorbehaltlos ausführen. 

Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, ohne dass es hierzu jeweils eines ausdrücklichen Hinweises bedarf.

(2) Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend.
Kundenbestellungen können von uns innerhalb 6 Wochen angenommen werden.

(3) Kreditwürdigkeit – Sicherheiten
Wenn der Besteller über seine Person oder über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, wenn er sich im Zahlungsverzug befindet oder wenn nach Vertragsschluss absehbar wird, dass seine Vermögensverhältnisse sich wesentlich verschlechtern, so sind wir berechtigt, die Stellung einer angemessenen Sicherheit zu verlangen und/oder evtl. gewährte Zahlungsziele, auch für andere Forderungen, zu widerrufen. Ist der Besteller nicht in der Lage, innerhalb einer angemessenen Frist Sicherheit zu leisten, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Weitere Ansprüche bleiben unberührt.

(4) Preise
Für die Aufträge gelten  die in unseren Verträgen und Auftragsbestätigungen genannten Preise. Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt bzw. erhöht. Für Verträge mit Kaufleuten im Rahmen ihres Handelsgeschäftes verstehen sich unsere Preise netto zuzüglich Mehrwertsteuer.

(5) Lieferung
Jedes Erzeugnis ist eine Maßanfertigung und kann daher weder umgetauscht noch zurück genommen werden. Sollte jedoch auf Wunsch des Auftraggebers ein Umtausch oder eine Änderung vorgenommen werden, so geht dies zu seinen Lasten. Zumutbare technische Änderungen behalten wir uns vor. An Nichtkaufleute liefern wir an den angegebenen Ort im Inland. Für Kaufleute liefern wir, soweit nichts anderes vereinbart, an die Hauptniederlassung. Bestellte Ware liefern wir nach uns vom Hersteller vorgegebenen Lieferzeiten (ca. 4-8 Wochen).

Leistungszeit – Verzug
Kommen wir mit einer Lieferung in Verzug, so kann der Besteller nur dann vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist.

(6) Vertragsrücktritt
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag nach §649 BGB oder tritt der Auftraggeber mit Einverständnis unserer Firma vor Fertigung der in Auftrag gegebenen Waren vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe 50% des Netto-Auftragswertes zu berechnen, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass der unserer Firma durch Kündigung bzw. den Rücktritt entstandene Schaden (entstandene Unkosten und entgangener Gewinn) niedriger oder gar kein Schaden entstanden ist. Der Auftragnehmer behält sich vor, anstelle der Pauschale den tatsächlichen Vergütungs-anspruch nach § 649 BGB zu verlangen. Wird beim Aufmaß festgestellt, dass die Montage aus technischen Gründen in der vorhergesehenen Weise nicht möglich ist, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Auftraggeber zur Geltendmachung eines etwaigen Schadens berechtigt ist, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fällt die Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht oder vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht zur Last.

(7) Zahlung
Zahlungen sind bei Lieferung mit Montage sofort nach erfolgter Montage, bei Lieferung ohne Montage sofort nach Auslieferung rein netto laut Zahlungsziel an unsere Firma zu leisten. Unsere Monteure sind nicht zum Inkasso berechtigt, es sei denn, sie legen eine schriftliche Vollmacht von uns vor. Skonto-Abzüge sind nur berechtigt, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Gegenansprüche des Auftraggebers können nur dann aufgerechnet werden, wenn diese vom Auftragnehmer anerkannt sind oder rechtskräftig fest gestellt werden.

(8) Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur Montage Eigentum unserer Firma. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit Rechnungsausgleich. Wiederverkäufer treten die aus der Weiterveräußerung entstandenen Forderungen bis zur Höhe des Lieferwertes mit Auftragserteilung sicherungshalber im Voraus an die Lieferfirma ab. Etwa eingezogene Beträge aus diesen Forderungen sind insoweit an die Lieferfirma abzuführen, als diese bereits Zahlungen verlangen kann. Etwaige Pfändungen der gelieferten Ware oder der zedierten Forderungen durch Dritte ist sofort anzuzeigen.

(9) Zusätzliche Montagebedingungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Baustelle so vorzubereiten, dass eine einwand-freie und reibungslose Montage erfolgen kann. Unterlässt der Auftraggeber  diese Mitwirkung und kommt er dadurch in Verzug der Annahme, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen. Wünscht der Auftraggeber bei Montage Zusatzarbeiten, die nicht Gegenstand des Vertrages sind oder werden solche notwendig, werden diese gegen gesonderte Berechnung ausgeführt. Elektroanschlüsse für elektrische Tor- und Türöffner sowie Rollladenmotoren werden durch den Auftraggeber hergestellt. Desgleichen sind horizontale und vertikale Isolierungen im Anschlussbereich zwischen bodentiefen Elementen und Plattenbelag von Balkonen und Terrassen kundenseitig wiederherzustellen

(10) Beschaffenheit – Mangelansprüche
Die Beschaffenheit unserer Produkte ergibt sich abschließend und ausschließlich aus den Produktunterlagen wie Katalogen, Produktordnern der Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen (Hadamar-Richtlinie), sowie der Richtlinie zur Beurteilung von Oberflächen von Kunststofffenster- und  -türelementen (VFF-Merkblatt) hinterlegten Informationen, soweit nicht eine ab-weichende schriftliche Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde. Mängel-ansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Mängelansprüche verjähren innerhalb von 5 Jahren ab Gefahrübergang. Abweichend hiervon verjähren Mängelansprüche, die sich auf alle elektrischen und elektronischen Teile und Elemente und nicht vom Fachbetrieb montierte Waren beziehen, innerhalb von 2 Jahren ab Gefahrübergang. Sofern die Nacherfüllung ein Anerkenntnis darstellt, verjähren aus einer mangelhaften Nach-erfüllung folgende Mängelansprüche innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.

Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber dem Ausstellungsstück oder gegenüber Mustern bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung/Leistung sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung/Erbringung (offene Mängel) oder der Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Andernfalls ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen. Mit einer Einschränkung der gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des Bestellers (insbesondere nach § 377 HGB) sind wir nicht einverstanden. Waren, die nach individuellen, vom Besteller gelieferten Maßen gefertigt werden, können bei Unstimmigkeiten, die ausschließlich auf falschen Maßangaben des Bestellers beruhen und vom Besteller zu vertreten sind, nicht zurückgenommen werden. Bei unberechtigten Reklamationen, mit deren Beseitigung wir beauftragt wurden, stellen wir die uns entstandenen Kosten in Rechnung. Schadenersatz kann der Besteller nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmung verlangen (Ziff. 11)

(11) Haftung
Wir haften auf Schadenersatz und auf Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend „Schadenersatz“ genannt) wegen Mängeln der Lieferung oder Leistung oder wegen Verletzung sonstiger vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere aus unerlaubter Handlung, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz solcher Schäden beschränkt, die wir bei Vertragsschluss aufgrund für uns erkennbarer Umstände als mögliche Folge hätten voraussehen müssen (vertragstypische Schäden), soweit nicht Vorsatz oder grobe

Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Wesentliche Ver-tragspflichten im Sinne der Absätze 1 und 2 dieser Ziff. IX sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf.

(12)  Höhere Gewalt – Verlängerung der Lieferfristen
Im Falle von höherer Gewalt, d.h. bei unvorhergesehenen Ereignissen, auf die wir keinen Einfluss haben und die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Feuer, Stürme Über-schwemmungen, Explosionen oder sonstige Naturkatastrophen, Mobilmachung, Kriege, Aufruhr, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, einschließlich Streiks und Aussperrungen, Gesetzesänderungen) - auch im Lieferwerk oder bei Unterlieferanten oder bei sonstigen eingeschalteten Dritten - verlängern sich die Leistungsfristen

um die Dauer der die Verzögerung bedingenden Ereignisse, soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung von nicht nur unerheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände während eines Verzugs eintreten. Sollte es aufgrund derartiger Ereignisse nicht möglich sein, die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen, steht dem Besteller und uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dasselbe gilt für den Fall der von uns zu vertretenden nachträglichen Unmöglichkeit der Vertragserfüllung.

Schadenersatzansprüche wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Beabsichtigt der Rücktrittsberechtigte, vom Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen, so hat er dies nach Kenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich mitzuteilen. Wir werden von unserer Leistungsverpflichtung befreit, wenn wir unverschuldet selbst nicht rechtzeitig

mit der richtigen, zur Erfüllung des Vertrages bestellten Ware beliefert werden.

(13) Datenschutz
Wir speichern die uns anvertrauten personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der Bestellung und der Vertragsabwicklung notwendig sind, im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses, verarbeiten diese datentechnisch oder lassen sie durch Dritte datentechnisch verarbeiten.

(14) Gewährleistungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, auch für Wechsel- und Scheckverbind-lichkeiten, ist, soweit gesetzlich zulässig, 07381 Pößneck. Gleiches gilt für Nicht-kaufleute, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben.

Drei H Fenster-Tore-Türen GmbH
Augenseestraße 11 * 07381 Pößneck
Tel.: 03647-423557 * Fax: 03647-423559
Stand: Januar 2014